Beschluss der GLK am 23.11.2022, Zustimmung der SchuKo am 07.12.2022

Änderungsfassung Beschluss der GLK und Zustimmung der SchuKo am 15.10.2025

Alle am Schulleben Beteiligten sollen sich an der Rosi-Gollmann-Grundschule wohlfühlen. Deshalb pflegen wir einen höflichen Umgangston und respektvolles Verhalten. Jede Person hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht. Die Schulregeln gelten für alle und auf dem gesamten Schulgelände.

Allgemeine Regeln

  • Wir gehen freundlich miteinander um und verletzen niemanden.
  • Es gilt die STOPP-Regel.
  • Wir bewältigen einen Konflikt ohne verletzende Worte und Handlungen.
  • Wir hören einander zu und lassen uns ausreden.
  • Smartphones oder andere mobile Kommunikationsgeräte dürfen in der Schule nicht benutzt werden und müssen ausgeschaltet sein. Ausnahme: Die Lehrkraft erlaubt die Benutzung ausdrücklich.
  • Das Mitbringen und Bauen von Spielzeugwaffen ist verboten.
  • Spielzeuge dürfen nur in Absprache mit der Lehrkraft ins Klassenzimmer gebracht werden.
  • Fortbewegungsmittel mit Rollen oder Rädern dürfen auf dem Schulgelände nur geschoben oder getragen werden und an der dafür vorgesehenen Stelle abgestellt werden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.
  • Beurlaubungen vom Unterricht können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und – auch bei religiösen Veranstaltungen oder Gedenktagen – nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag erfolgen. Bis zu zwei aufeinanderfolgende Unterrichtstage – insofern diese nicht an Ferienabschnitte anknüpfen – beurlauben die Klassenlehrkräfte, in anderen Fällen die Schulleitung.

Unterricht und Pausen

  • Wir machen uns nach dem akustischen Signal bereit für den Unterricht und setzen uns auf unsere Plätze.
  • Von 9:30 Uhr bis 9:40 Uhr findet eine gemeinsame Frühstückspause in den Klassenzimmern statt. Es gibt zwei Bewegungspausen. Die erste Bewegungspause findet von 9:40 Uhr bis 9:50 Uhr statt, die zweite von 11:20 Uhr bis 11:35 Uhr.
  • Jacken, Sportbeutel und Mützen hängen wir an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken. Unsere Straßenschuhe stellen wir ordentlich unter die Bänke in der Aula. Im Schulgebäude tragen wir Hausschuhe mit fester Sohle.
  • Wir bleiben auf dem Schulgelände und verlassen dies nur mit der Erlaubnis der verantwortlichen Lehrkraft.
  • Die ausgeliehenen Spielgeräte nutzen wir zweckmäßig und wie besprochen. Am Ende der Pause räumen wir sie wieder auf. Wir sagen es den Lehrkräften, wenn ein Spielgerät beschädigt ist.
  • Fußball spielen wir auf dem Fußballplatz.
  • Bei Regen bleiben wir im Schulhaus. Zum Bewegen gehen wir unter das Vordach.
  • Lehrmittelräume, Fachräume und die Sporthalle betreten wir nur mit der Erlaubnis der verantwortlichen Lehrkraft. Schränke, Lehrmittel und Tafel benutzen wir nur nach vorheriger Erlaubnis.

Umgang mit Materialien

  • Wir gehen sorgsam mit eigenen, fremden und schulischen Materialien um.
  • Wir nutzen das Eigentum anderer nur nach deren Zustimmung. 
  • Wir halten unseren Arbeitsplatz ordentlich und verlassen ihn aufgeräumt.
  • Wir halten das Schulgelände und das Schulhaus sauber. Müll trennen wir und werfen ihn in die entsprechenden Behälter.
  • Die Toilette halten wir ebenfalls sauber und benutzen sie nur für die dafür vorgesehenen Zwecke.

Krankmeldung

  • Fehlende Schülerinnen und Schüler müssen bis spätestens 7:45 Uhr über sdui krank gemeldet werden.
  • Bei ansteckenden Krankheiten besteht Meldepflicht.
  • Bei häufigem Fehlen kann die Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung verlangen.
  • Bei einer zehntägigen Krankheitsphase kann die Schulleitung das Vorlegen eines ärztlichen Attests verlangen.
  • Bei häufigen, auffälligen Fehlzeiten kann die Schulleitung ebenfalls das Vorlegen eines ärztlichen Attests verlangen.
  • Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht an Bewegung, Spiel und Sport (BSS) teilnehmen, ist es über sdui unter dem Punkt „Abmeldung“ „Sonstiges“ bis spätestens 7:45 Uhr abzumelden.

Konsequenzen bei Verstößen

  • Verstöße gegen die Schulordnung, Schulregeln und Klassenregeln werden geahndet.
  • Wenn pädagogische Maßnahmen nicht wirken, greifen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg. Die Eltern werden in diesem Fall in der Regel benachrichtigt.