Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft besteht aus den Sorgeberechtigten der Schüler:innen und allen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten. Die Sorgeberechtigten wählen aus ihrer Mitte den:die Vorsitzende:n Elternvertreter:in und den:die Stellvertreter:in. Vorsitzende der Klassenpflegschaft ist der:die gewählte Elternvertreter:in, stellvertretende:r Vorsitzende:r ist die Klassenlehrkraft. Die Klassenpflegschaft tritt mindestens 2x im Schuljahr (1x pro Schulhalbjahr) zusammen.

Elternbeirat (EB)

Der Elternbeirat (EB) setzt sich aus der Gesamtheit der gewählten Elternvertreter:innen (zwei pro Klasse) zusammen und trifft sich mindestens 2x im Schuljahr (1x pro Schulhalbjahr). Er wählt aus seiner Mitte den:die Vorsitzende:n und den:die Stellvertreter:in.

Der Elternbeirat hat die Aufgaben Elterninteressen und die Elternverantwortung zu wahren und zu pflegen sowie die Elternschaft zu informieren und sich mit ihr auszutauschen. Er berät Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, fördert die Elternbeteiligung am Schulalltag und tritt für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit ein.

Gesamtelternbeirat (GEB) Östringen

Der Gesamtelternbeirat besteht aus den Elternbeiratsvorsitzenden und deren Stellvertreter:innen der Schulen eines Trägers (pro Schule zwei Vertreter:innen) und wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und eine:n Stellvertreter:in.

Landeselternbeirat (LEB)

Der Landeselternbeirat besteht aus 33 gewählten Mitgliedern und deren Stellvertreter:innen.
Der Landeselternbeirat ist politisch neutral und nur den Kindern verpflichtet.
Infos unter: www.leb-bw.de