Beschluss der GLK am 23.11.2022, Zustimmung der SchuKo am 07.12.2022

Alle am Schulleben Beteiligten sollen sich an der Rosi-Gollmann-Grundschule wohlfühlen. Deshalb pflegen wir einen höflichen Umgangston und respektvolles Verhalten. Jede*r hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht. Die Schulregeln gelten für alle und auf dem gesamten Schulgelände.

Allgemeine Regeln

  • Wir gehen freundlich miteinander um und verletzen niemanden.
  • Es gilt die STOPP-Regel.
  • Wir bewältigen einen Konflikt ohne verletzende Worte und Handlungen.
  • Wir hören einander zu und lassen uns ausreden.
  • Smartphones oder andere mobile Kommunikationsgeräte dürfen in der Schule nicht benutzt werden und müssen ausgeschaltet sein. Ausnahme: Die Lehrkraft erlaubt die Benutzung ausdrücklich.
  • Das Mitbringen und Bauen von Spielzeugwaffen ist verboten.
  • Spielzeuge dürfen nur in Absprache mit der Lehrkraft ins Klassenzimmer gebracht werden.
  • Fortbewegungsmittel mit Rollen oder Rädern dürfen auf dem Schulgelände nur geschoben oder getragen werden und an der dafür vorgesehenen Stelle abgestellt werden.
  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot.
  • Beurlaubungen vom Unterricht können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und – auch bei religiösen Veranstaltungen oder Gedenktagen – nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag erfolgen. Bis zu zwei aufeinanderfolgende Unterrichtstage – insofern diese nicht an Ferienabschnitte anknüpfen – beurlauben die Klassenlehrkräfte, in anderen Fällen die Schulleitung.

Unterricht und Pausen

  • Wir machen uns nach dem akustischen Signal bereit für den Unterricht und setzen uns auf unsere Plätze.
  • Die große Pause findet von 10:25 Uhr bis 10:40 Uhr statt und ist eine Bewegungspause. Davor oder danach findet eine gemeinsame Frühstückspause im Klassenzimmer statt.
  • Jacken, Sportbeutel und Mützen hängen wir an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken. Unsere Straßenschuhe stellen wir ordentlich unter die Bänke in der Aula. Im Schulgebäude tragen wir Hausschuhe mit fester Sohle.
  • Wir bleiben auf dem Schulgelände und verlassen dies nur mit der Erlaubnis der verantwortlichen Lehrkraft.
  • Die ausgeliehenen Spielgeräte nutzen wir zweckmäßig und wie besprochen. Am Ende der Pause räumen wir sie wieder auf. Wir sagen es den Lehrkräften, wenn ein Spielgerät beschädigt ist.
  • Fußball spielen wir auf dem Fußballplatz.
  • Bei Regen nutzen wir die Tische in der Aula. Zum Bewegen gehen wir unter das Vordach.
  • Lehrmittelräume, Fachräume und die Sporthalle betreten wir nur mit der Erlaubnis der verantwortlichen Lehrkraft. Schränke, Lehrmittel und Tafel benutzen wir nur nach vorheriger Erlaubnis.

Umgang mit Materialien

  • Wir gehen sorgsam mit eigenen und schulischen Materialien um.
  • Wir nutzen das Eigentum anderer nur nach deren Zustimmung. 
  • Wir halten unseren Arbeitsplatz ordentlich und verlassen ihn aufgeräumt.
  • Wir halten das Schulgelände und das Schulhaus sauber. Müll trennen wir und werfen ihn in die entsprechenden Behälter.
  • Die Toilette halten wir ebenfalls sauber und benutzen sie nur für die dafür vorgesehenen Zwecke.

Krankmeldung

  • Fehlende Schüler*innen müssen bis spätestens 7:45 Uhr krank gemeldet werden.
  • Bei ansteckenden Krankheiten besteht Meldepflicht.
  • Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens innerhalb von drei Tagen nachzureichen. Fehlen Kinder unentschuldigt, meldet die Schulleitung dies ans Jugendamt.
  • Bei einer zehntägigen Krankheitsphase kann die Schulleitung das Vorlegen eines ärztlichen Attests verlangen.
  • Bei häufigen, auffälligen Fehlzeiten kann die Schulleitung ebenfalls das Vorlegen eines ärztlichen Attests verlangen.

Konsequenzen bei Verstößen

  • Verstöße gegen die Schulordnung, Schulregeln und Klassenregeln werden geahndet.
  • Wenn pädagogische Maßnahmen nicht wirken, greifen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §90 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg. Die Eltern werden in diesem Fall in der Regel benachrichtigt.